Frankreich, Deutschland und andere werden einige Kriminelle wegen des Brexit nicht an Großbritannien ausliefern
4 min readZehn Länder, darunter Deutschland und Frankreich, werden ihre Bürger nicht mehr an Großbritannien ausliefern, nachdem der Brexit seine Beteiligung am europäischen Haftbefehl beendet hat.
Die Regierung gab die Entscheidung am Freitag in einem Brief an das House of Lords EU-Komitee bekannt.
In Briefen des Innenministeriums wurde dem Ausschuss mitgeteilt, dass Kroatien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Lettland, Polen, die Slowakei, Slowenien und Schweden Verfassungsgesetze durchsetzen würden, die sie daran hindern würden, ihre eigenen Bürger nach Großbritannien zu deportieren.
Darüber hinaus können Österreich und die Tschechische Republik ihre Bürger nur mit deren Zustimmung nach Großbritannien überführen.
Dieser Schritt gilt nicht für Ausländer mit Wohnsitz oder Wohnsitz in den zehn Ländern Österreichs oder der Tschechischen Republik.
gemäß Home-Office-Anleitung, UK “Aus politischen Gründen wird es seine eigenen Bürger transferieren und keine Hindernisse für die Auslieferung darstellen.”
Zu diesen Bars gehören Menschenrechtsbedenken, beispielsweise die Abschiebung eines britischen Staatsbürgers in ein Land, in dem die Todesstrafe für eine Straftat zur Verfügung steht.
Zehn Länder, darunter Deutschland und Frankreich, werden ihre Bürger nicht mehr an Großbritannien ausliefern, nachdem der Brexit seine Beteiligung am europäischen Haftbefehl beendet hat. Die Regierung gab die Entscheidung am Freitag in einem Brief an das House of Lords EU-Komitee bekannt [Stock photo]
Nach dem Brexit ist Großbritannien nicht mehr Teil des Europäischen Haftbefehls, der den Transferprozess zwischen EU-Mitgliedstaaten erleichtert.
Nach dem System müssen die Länder einen kriminellen Angeklagten in einen Mitgliedstaat entsenden, um einen Haftbefehl zu erlassen oder eine Haftstrafe zu vollenden.
Es wurde 2004 eingeführt und wird in Fällen eingesetzt, an denen Terroristen, Drogenhändler und Mörder beteiligt sind.
Wenn das Vereinigte Königreich den Verdacht hat, in anderen Ländern strafrechtlich verfolgt zu werden oder sich an Interpol zu wenden, kann es an einem anderen Ort außerhalb seines Heimatlandes gefasst werden.
Das Vereinigte Königreich hat im Rahmen des Sicherheitsabkommens nach dem Brexit ein neues Auslieferungsverfahren eingeleitet, obwohl das Europäische Haftbefehlssystem keine ähnlichen Befugnisse besitzt, die die strengen verfassungsrechtlichen Beschränkungen für die Auslieferung von Bürgern umgehen könnten.
Wenn das mutmaßliche Verbrechen in ihrem Land nicht existiert oder wenn es sich um ein „politisches“ Verbrechen handelt, können die EU-Länder verhindern, dass sich verdächtige Straftäter dem Vereinigten Königreich ergeben.
Richard Martin, Vorsitzender des Nationalen Rates der Polizeichefs für die Brexit-Planung, hatte zuvor angekündigt, dass die neue nationale Transfereinheit im Dezember gebildet werden soll.
Er sagte dem Innenministerium, dass die Polizei zwei Möglichkeiten habe, wenn Länder sich weigern, Verdächtige auszuliefern.
Zum einen arbeiten wir mit der Staatsanwaltschaft zusammen, um festzustellen, ob es im öffentlichen Interesse ist, diese Personen in ihrem eigenen Land vor Gericht zu stellen.
Das zweite ist, dass wir Interpol trotzdem verbreiten, weil sie ein faires Spiel sind, sobald sie in ein anderes Land einreisen, damit wir sie verhaften und in dieses Land zurückbringen können.
Der Ausschuss der Europäischen Union des Herrn hat am Freitag einen Bericht geprüft, in dem festgestellt wurde, dass die neuen Übertragungsvereinbarungen nicht getestet wurden und dass ihre operative Wirksamkeit geprüft werden sollte.
In Briefen des Innenministeriums wurde dem Ausschuss mitgeteilt, dass Kroatien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Lettland, Polen, die Slowakei, Slowenien und Schweden Verfassungsgesetze durchsetzen würden, die sie daran hindern würden, ihre eigenen Bürger nach Großbritannien zu deportieren. Darüber hinaus können Österreich und die Tschechische Republik ihre Bürger nur mit deren Zustimmung nach Großbritannien überführen. Dieser Schritt gilt nicht für Ausländer, die in den zehn Ländern Österreichs oder der Tschechischen Republik leben oder wohnen. [Stock photo]
gemäß Eine Zusammenfassung Nach dem Handels- und Kooperationsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ähneln die Auslieferungsverträge des Vereinigten Königreichs nun “dem Übergabeabkommen der EU mit Norwegen und Island, bieten jedoch mehr Sicherheit für Personen, die über den europäischen Haftbefehl hinausgehen”.
Das Abkommen zwischen Norwegen und Island spiegelt hauptsächlich den europäischen Haftbefehl wider und enthält begrenzte Gründe für die Weigerung, seine eigenen Bürger abzugeben, sowie strenge Fristen für die Vollstreckung von Haftbefehlen.
Das Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU enthält diese begrenzten Anweisungen und Fristen und sieht vor, dass die Grundrechte einer Person gefährdet sein können, wenn die Übertragung unverhältnismäßig ist, oder dass sie die Übergabe ablehnen, wenn sie wahrscheinlich einer längeren Konfrontation ausgesetzt sind. In Untersuchungshaft.
In Fällen, in denen einige EU-Mitgliedstaaten aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Grundsätze nicht in der Lage sind, ihre Bürger auszuliefern, haben wir dafür gesorgt, dass in allen Fällen ein Weg zur Gerechtigkeit besteht, indem wir beispielsweise die EU-Mitgliedstaaten gezwungen haben, Fälle an ihre eigenen Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.
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