Zulassungsverfahren für Online-Glücksspiele beginnt in Deutschland – Medien, Telekommunikation, IT, Unterhaltung
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Deutschland: Zulassungsverfahren für Online-Glücksspiele beginnt in Deutschland
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Ab dem 1. Juli 2021 gilt ein neuer zwischenstaatlicher Glücksspielvertrag (“ISTG 2021“) tritt deutschlandweit in Kraft, was neue Lizenzierungsmöglichkeiten für Sportwetten, virtuelle Slots und Online-Poker für private Betreiber beinhaltet. Lizenzen, die nach dieser neuen Regelung ausgestellt werden, gelten deutschlandweit. Die Glücksspielbehörde des Landes Sachsen-Anhalt wird bundesweit zuständige Behörde für das Zulassungsverfahren Die Behörde hat schließlich die Zulassungsbedingungen für virtuelle Spielautomaten und Online-Poker. Casinospiele wie Blackjack oder Roulette fallen nicht unter die Lizenzbedingungen.
Die Lizenzbedingungen umfassen unter anderem Folgendes:
- Anfrageformat
Der Antrag ist schriftlich und zusätzlich elektronisch per Post oder elektronischem Download zu stellen. Sie muss eine Erklärung zur Vollständigkeit der Unterlagen sowie zur Übernahme aller Kosten für die Überprüfung des Sicherheits-, Sozial- und Wirtschaftlichkeitsgedankens enthalten.
- Internationale Lieferanten
Unter diesen Bedingungen können nur Antragsteller mit Sitz in der EU und im EWR eine Lizenz beantragen. Sollten die erforderlichen Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, ist eine beglaubigte Kopie des Originals und eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen.
- Bewerbungsunterlagen
Der Antragsteller hat die erforderlichen Nachweise und Unterlagen zum Nachweis der von ihm geltend gemachten Behauptungen sowie die erforderlichen Angaben, beispielsweise zur Vollständigkeit, beizubringen.
3.1 Dokumente für die Lieferantenzuverlässigkeitsprüfung
Die Bewerbungsunterlagen sollten Einzelheiten über den Bewerber enthalten und daher mögliche interne oder externe Einflüsse oder Risiken auf den Spielbetrieb beschreiben.Diese Angaben umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:
- Finanzielle Struktur und Stimmrechte des Antragstellers
- Vertretungsberechtigte des Antragstellers
- Eine Erklärung zur Verpflichtung, keine illegalen Spiele anzubieten
- Verwaltungsdokumente wie Handelsregisterauszug oder Berechtigungsschein
3.2 Unterlagen zur Prüfung der Leistungsfähigkeit des Antragstellers und Vorlage eines Kosten-Nutzen-Konzepts
Diese Dokumente müssen einen Nachweis über ausreichende Ressourcen des Antragstellers enthalten, der von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer bestätigt wird. Der Auditor muss die Einhaltung zusätzlicher Anforderungen, beispielsweise die Trennung von Spieler- und Antragstellergeldern, bescheinigen. Darüber hinaus muss der Antragsteller ein wirtschaftliches Konzept mit einer Rentabilitätsprognose für die ersten fünf oder sieben Jahre der Tätigkeit vorlegen.
3.3 Dokumente zum Nachweis der Transparenz und Sicherheit des Glücksspielbetriebs
Diese Dokumente müssen ein Sicherheitskonzept sowie Konzepte zu Gegenzahlung, Computersicherheit und Geldwäsche enthalten. Darüber hinaus müssen diese Unterlagen ein Sozialkonzept enthalten, das über die Maßnahmen des Antragstellers zum Jugendschutz und zur Spielsuchtprävention informiert.
3.4 Diffusionsbegriff
Der Anforderer muss angeben, ob die technische Abwicklung der Verbreitung durch den Anforderer selbst oder durch einen externen Dienstleister / Plattform erfolgt.
Außerdem sollte der Anforderer seine Website beschreiben, einschließlich Informationen zur Kundenhotline, Spracheinstellung und ggf. Datenschutz. Außerdem müssen alle Marken des Antragstellers aufgeführt werden. Schließlich sind, wenn Rabatte im Vertriebssystem geplant sind, diese offenzulegen.
3.5 Werbung
Es sollte angegeben werden, ob der Kandidat selbst oder über externe Dienstleister Werbung anbietet. Im letzteren Fall müssen Angaben zum Dritten gemacht werden.
Der Antragsteller muss ein Werbekonzept vorlegen.
3.6 Informationen
Der Kandidat muss die relevanten Informationen zu den angebotenen Spielen sowie deren Präsentation gegenüber den Spielern beschreiben. Darüber hinaus sollte beschrieben werden, wie den Spielern die Informationen zu Suchtgefahren, zum Ausschluss Minderjähriger und zu den Therapiemöglichkeiten präsentiert werden sollen.
3.7 Sonstige Anforderungen
Darüber hinaus bestehen weitere gesetzliche Vorgaben, wie z.B. die Pflicht, sich einen Eindruck von den Rahmenbedingungen zu verschaffen, die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (§ 38 BDSG) etc.
Der Inhalt dieses Artikels soll eine allgemeine Orientierung zu diesem Thema bieten. Für Ihre spezielle Situation sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.
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