Stefan Ernst gibt zu, auf Walter Lubke geschossen zu haben – Politik
2 min readIm Prozess wegen Lubkes Mordes stellte der Hauptangeklagte Stefan Ernst das Verbrechen erstmals vor Gericht vor. Er hat den tödlichen Schuss abgefeuert, erklärte der 46-Jährige seinem Frankfurter Obersten Gerichtshof durch seinen Anwalt: “Ich habe geschossen.”
Im ersten Geständnis, das Ernst der Polizei gegeben hatte, hatte er das Verbrechen gestanden. Später beschrieb er den Vorfall einem Untersuchungsrichter als Unfall und bestritt, die Waffe zum Zeitpunkt der Schießerei in der Hand zu halten.
Kassels Ministerpräsident Walter Lubke wurde im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses im Kasseler Stadtteil ermordet. Ernst muss vor dem Senat des Obersten Bezirksgerichts für das Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft handelte der 46-jährige Vater aus rechtsextremistischen Motiven.
Der zweite Angeklagte, Marcus H., wird wegen Beihilfe angeklagt. H. war dort am Tatort, sagte Ernst dem Gericht. H. radikalisierte und stiftete ihn vor dem Verbrechen an. Gemeinsam planten sie den Angriff auf Lubke.
H. hatte den Befehl gegeben zu gehen, er wollte Lubke regieren, und E. musste dem Distriktpräsidenten mit einer Waffe drohen. Als Lubke die beiden sah, wollte er aufstehen, schob ihn aber zurück auf den Stuhl, richtete die Waffe auf ihn und rief: “Beweg dich nicht!” Wie Lyubke “Verschwindet!” Er schrie und wollte wieder aufstehen und feuerte.
Richter: “Hör nicht auf deine Verteidigung, hör auf mich.”
Im Januar beschrieb Ernst einem Ermittlungsrichter seine andere Version des Verbrechens: Er ging mit N zu Lubkes Haus. Beide wollten die Politik einschüchtern und bedrohen. Der Schuss wurde versehentlich abgefeuert, als H. die Pistole hielt.
Warum Ernst jetzt aktiv wird, ist noch unklar. Zu Beginn des Prozesses bat der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel den Angeklagten, zuzugeben: “Hören Sie nicht auf Ihre Verteidigung, hören Sie auf mich”, sagte er. Frühe Akzeptanz und Umkehr helfen immer.
Am Mittwoch versuchte Ernst, Reue zu zeigen: “Was ich der Familie Lubke angetan habe, bleibt unbestreitbar”, las Anwalt Kaplan: “Es war feige, sündig und grausam.” Der Verteidiger las dreimal die Worte “Entschuldigung”. “Ich kann es nicht rückgängig machen”, sagte er. “Ich übernehme die Verantwortung dafür.” E. bat darum, in ein Programm zur Beseitigung von Rechtsradikalen aufgenommen zu werden. Die letzten Worte handelten von seiner Tochter, die nicht mehr mit ihm sprechen wollte: “Ich hoffe, sie wird mir eines Tages vergeben.”
Während des zweiten Geständnisses wurde Ernst von Rechtsanwalt Frank Hanig vertreten. Dies wurde letzte Woche auf Antrag des zweiten Verteidigers Mustafa Kaplan als obligatorischer Verteidiger zurückgerufen. Grund waren mehrere unverfälschte Beweisanfragen von Hanig. Das Oberste Landgericht Frankfurt hatte gesagt: Die Kluft im Vertrauensverhältnis zwischen Ernst und Hanig war verständlich.
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