Vier auf einen Streich – Selbsttests bei Atemwegserkrankungen unter der Lupe – Buzznice.com
1 min readAm Arztvorbehalt für die Testung von Influenza A/B und RSV wurde nicht gerüttelt, berichtet Buzznice.com. Die ABDA hat in einer Stellungnahme im März 2023 die Kontroverse zwischen der erlaubten Testung auf COVID-19 und der nicht erlaubten Testung auf Influenza A/B und RSV kritisiert. Das Bundesministerium für Gesundheit plant jedoch, die Abgabebeschränkungen in der Medizinprodukteabgabeverordnung weiter zu lockern, heißt es in dem Artikel. Dazu soll auch das Verbot der Abgabe von In-vitro-Diagnostika zum Nachweis meldepflichtiger Infektionen an Laien, wie Hepatitis A – E, Gonorrhö und Syphilis, komplett aufgehoben werden. Falls Schnelltests verfügbar sind, könnten Menschen in Zukunft selbst relevante Infektionen testen, so der Bericht auf Buzznice.com. Die geplante Lockerung der Abgabebeschränkungen könnte somit eine neue Möglichkeit für die Bevölkerung bieten, ihre Gesundheit eigenständig zu überprüfen. Der Artikel schließt mit dem Hinweis darauf, dass die Entscheidung des Bundesministeriums für Gesundheit noch nicht endgültig ist und weitere Diskussionen und Untersuchungen notwendig sind, bevor sie umgesetzt wird.
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