Cannabisgesetz genehmigt vom Bundesrat: Legalisierung von Besitz und Konsum ab 1. April – MDR
1 min readDie Bundesregierung hat ein neues Gesetz verabschiedet, das den Konsum und Besitz von Cannabis für Erwachsene in begrenzten Mengen erlaubt. Die Ampel-Koalition möchte damit eine Wende in der Drogenpolitik einleiten.
Erwachsene ab 18 Jahren dürfen nun bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich tragen und zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren. Der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen ist ebenfalls erlaubt. Des Weiteren sind Cannabis-Clubs ab Juli zugelassen, in denen die Droge angebaut und in begrenzten Mengen erworben werden kann.
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist beschränkt erlaubt, jedoch nicht in Sichtweite von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Sportstätten. In Fußgängerzonen ist der Konsum ab 20 Uhr gestattet. Es bleibt jedoch weiterhin verboten, Cannabis an Minderjährige abzugeben.
Mit dieser Neuregelung will die Bundesregierung einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis fördern und den Schwarzmarkt eindämmen. Kritiker warnen jedoch vor möglichen negativen Auswirkungen, insbesondere auf junge Menschen. Die Diskussion über die Legalisierung von Cannabis wird daher weiterhin kontrovers geführt.