Dezember 22, 2024

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Die brandenburgischen Aufsichtsbehörden bestrafen Tausende von Verstößen gegen die Korona

Maskenanforderungen, Entfernungsanforderungen, Einschränkungen für private Feiern: Bei der Koronapandemie gelten einige Einschränkungen für Personen in Brandenburg – Nicht jeder hält daran fest. Seit März haben Verwaltungsbüros in ländlichen Gebieten mit derzeit einer großen Anzahl von Infektionen laut einer Studie der deutschen Presseagentur Tausende von Verstößen gegen die Koronaregeln registriert. Allein im Bezirk Prignitz gibt es laut Bezirkssprecher Frank Stubenrauch 207 Berichte über Verstöße gegen die Koronaanforderungen.

118 Berichte über Verstöße gegen die Corona-Containment-Verordnung wurden gefunden, zum Beispiel, weil es Menschen waren das Kontaktverbot nicht eingehalten oder Gehen Sie in geschlossene Spielplätze wollte. Mitarbeiter der Ordnungsämter registrierten 83 Meldungen gegen Prignitzer, der Nichteinhaltung ihrer Berichtspflicht nach Rückkehr aus einem Risikobereich. Die Behörden bestraften weitere sechs Verstöße, bei denen die Maskenanforderung verletzt wurde, oder Gastronomen legten keine oder unzureichende Hygienekonzepte vor oder setzten sie nicht um.

Die Landeshauptstadt Potsdam, die die kritische Marke von 50 Neuinfektionen pro erreicht hatte. 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen am Mittwoch zählten insgesamt 1005 Verstöße, für die laut Stadtsprecher Jan Brunzlow Bußgelder in Höhe von insgesamt 120.000 Euro verhängt wurden. Der Mindestabstand wurde 22-mal nicht eingehalten. 312 Zugangsverbote wurden registriert. Für die Gefangenen wurden durchschnittlich 58 Euro Bußgeld fällig.

In den Bezirken und unabhängigen Städten Brandenburgs gelten verschiedene strenge Regeln im Umgang mit der Pandemie – abhängig davon, wie viele infizierte Personen von den Gesundheitsbehörden registriert werden. Für Regionen, in denen mehr als 50 Neuinfektionen pro gezählt werden 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, die Handhabungsverordnung sieht unter anderem vor, dass der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit bis zu zehn Personen oder Mitgliedern des eigenen Haushalts erlaubt ist.

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Darüber hinaus dürfen Feiern nur in Privatzimmern mit maximal zehn Personen aus zwei Haushalten und in gemieteten Räumen mit maximal zehn Personen stattfinden. Neben der Entfernungsanforderung gibt es auch ein Verbot, nach kl Alkohol zu servieren. 23 in Restaurants. Mittlerweile sind fast alle Bezirke sowie Cottbus, Potsdam und Frankfurt (Oder) sogenannte Risikogebiete mit strengeren Regeln.

Brandenburg an der Havel ist auch einer der Risikobereiche. Nach Angaben der Stadtverwaltung wurden 131 Verwaltungsverletzungsverfahren wegen Verstößen im Zusammenhang mit kleineren privaten Feierlichkeiten durchgeführt. Allein seit Oktober hat Cottbus 12 Verwaltungsverletzungsverfahren gegen Gastronomen wegen mangelnder Erhebung personenbezogener Daten registriert. In Bussen und Bahnen wurden 26 Verstöße wegen Mund- und Nasenmangels registriert. Im Einzelhandel gab es 186 Menschen ohne Maske. Mitarbeiter des Ordnungsamtes verhängten siebenmal Bußgelder in Höhe von 100 Euro. 315 Feste wurden gezeigt.

Im Bezirk Teltow-Fläming hat das Amt für öffentliche Ordnung bisher 375 Verstöße gegen die Koronaregeln registriert. “Das ist es hauptsächlich Verstöße gegen Hygiene- und Distanzregeln sowie Verstöße gegen die Maskenanforderung “, sagte Sprecherin Heike Lehmann. Das Gesundheitsamt führte über 100 Kontrollen durch, um die Einhaltung der Quarantäneverordnung sicherzustellen, und mehr als 1.600 Kontrollen der Handhabungsverordnung. 185 Warnungen wurden ausgegeben.

Im Bezirk Elbe-Elster gab es 174 Verstöße, und Potsdam-Mittelmark zählte 57 Verstöße gegen Kontaktbeschränkungen und vier wegen mangelnder Abdeckung von Mund und Nase. In der Spree-Neisse befand sich nach Angaben der Bezirksverwaltung 154 Verstöße gegen das Kontaktverbot gefunden und bestraft, seit September gab es zwei Verstöße gegen die Maskenpflicht.

In Oberspreewald-Lausitz muss prüfen aufgrund der “raschen Entwicklung der Anzahl der Fälle und der zu beachtenden Nachlässigkeit” muss wieder erweitert werden. Nach Angaben der Bezirksverwaltung liegen keine Zahlen für Verstöße vor. Die meisten Verstöße betreffen jedoch die Maskenpflicht, beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr. (dpa)

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