Verbraucherberatungsstelle gewinnt vor Gericht: Vermutliche Vodafone-Verträge wurden abgelehnt
2 min readVerbraucher werden wiederholt mit den Kosten von Telefonverträgen konfrontiert, die sie nicht abgeschlossen haben. Vodafone geriet daher in Schwierigkeiten mit der Verbraucherberatungsstelle – – Und nicht zum ersten Mal.
Wenn Kunden überredet wurden, telefonisch Verträge abzuschließen – möglicherweise sogar mit zweifelhaften Methoden -, können sie sich an das Verbraucherberatungszentrum wenden. In einem Fall aus Hamburg endete es mit einer bitteren Niederlage für Vodafone.
Das Unternehmen soll einen Kunden gezwungen haben, einen Telefonvertrag – übrigens nicht zum ersten Mal – ohne eine bestimmte Bestellung zu unterschreiben. Stattdessen soll das Unternehmen anschließend ein Kundeninterview gefälscht und als Nachweis für den Vertragsschluss vorgelegt haben. Zumindest ist es die Behauptung der betreffenden Person, die verwendet Hamburger Verbraucherzentrum hatte für einen Misserfolg geklagt.
Strafen von bis zu 250.000 Euro sind möglich
Der Prozess war erfolgreich: Wie vom Hamburger Verbraucherrat angekündigt, hat das Münchner Amtsgericht dies bestätigt Vodafone Kabel Deutschland ist nicht berechtigt, Verträge im Namen von Kunden ohne ausdrückliche Bestellung abzuschließen. Wenn Sie dagegen verstoßen, können Sie mit einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro belegt werden.
Bei Vodafone haben solche illegalen Auftragsbestätigungen offenbar ein System: Für das Verbraucherberatungszentrum war es nach eigenen Angaben bereits der fünfte Fall dieser Art.
“Es ist gut, dass das Gericht in München Vodafone wieder eingerichtet hat”, sagt Julia Rehberg vom Hamburger Verbraucherzentrum. “Es kann nicht sein, dass Verbraucher wiederholt mit Verträgen zu kämpfen haben, die sie nicht abgeschlossen haben.”
So wurde der Vertrag unterzeichnet
Im vorliegenden Fall wird der betreffenden Person ein Fest- und Internetvertrag mit einem Sicherheitspaket von Vodafone in Rechnung gestellt – für mehr als 50 Euro pro Person. Monat. Kurz darauf kontaktierte der Techniker den Mann, um die Verbindung herzustellen.
Nach Angaben des Consumer Council Centers hatte die betreffende Person das Angebot zuvor in einem Gespräch mit einem Callcenter-Mitarbeiter ausdrücklich abgelehnt. Ursprünglich hatte sich der Mann mit einem ganz anderen Anliegen an Vodafones Kundentelefon gewandt. Die Überraschung über den unerwünschten “Service” war ähnlich groß.
Die Aufzeichnung von Gesprächen ist angeblich fiktiv
Vodafone reichte eine Aufzeichnung des Kundengesprächs ein, in der der Kunde die Bestellung aufgegeben haben soll. Nach Angaben der Antragsteller handelt es sich jedoch um eine Wiederaufnahme-Szene. Die betreffende Person verweigert ihre Teilnahme an der Aufnahme. Und da Vodafone keine weiteren Nachweise erbringen musste, um die Bestellung per aufzugeben. Telefonisch gilt der Vertragsschluss als unzulässig.
Der Fall zeigt, dass es sich lohnen kann, gegen unbewusst abgeschlossene Verträge vorzugehen. Es zeigt sich jedoch auch, dass Verbraucher selbst bei großen und angeblich seriösen Unternehmen vorsichtig sein müssen, wie sie auf Angebote am Telefon reagieren.
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