Bund und Länder sind sich einig: Die Sperrung beginnt spätestens am Mittwoch
2 min readSamstag, 12. Dezember 2020
Bund und Länder sind sich einig
Die Sperrung beginnt spätestens am Mittwoch
Der Bundesgipfel findet am Sonntag statt. Eine vorläufige Entscheidung hätte jedoch bereits getroffen werden müssen: Die harte Sperrung sollte spätestens am Mittwoch beginnen. Laut ntv-Informationen sollte es zu Weihnachten eine Ausnahme geben. Es gibt nur Unterschiede in einem Punkt.
Bund und Länder haben sich weitgehend auf eine Sperrung zur Eindämmung der Koronapandemie geeinigt. Dies muss bis spätestens 16. Dezember (nächster Mittwoch) gelten. Die Kanzleroberhäupter stimmen dem mit der Kanzlei überein, die ntv aus der Kanzlei eines Bundeslandes gelernt hat.
Es sollte einen einheitlichen Start des Schlosses geben, hieß es. Die Sperrung sollte zunächst bis zum 10. Januar gelten. Eine Verlängerung wird am 4. Januar besprochen. Eine endgültige Entscheidung sollte am Sonntagmorgen auf einer Änderungskonferenz zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem Ministerpräsidenten getroffen werden.
Der Einzelhandel muss während der Schließung geschlossen bleiben. Es gibt Ausnahmen unter anderem für Lebensmittelgeschäfte. Darüber hinaus sollten private Treffen weiterhin auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen beschränkt sein – exkl. Kinder unter 14 Jahren. Eine Obergrenze von fünf Personen muss auch zu Weihnachten gelten, aber die Anzahl der Haushalte muss höher sein. Die Verordnung sollte nur für direkte Verwandte gelten, hieß es.
Der umstrittenste offene Punkt ist das Thema Schulen und Kindertagesstätten. Grundsätzlich wird vereinbart, dass bis zum 10. Januar keine Präsenzkurse stattfinden sollen. Es gibt Unterschiede zwischen Kindertagesstätten. Die Kanzlei will diese auch schließen, und die Staaten fordern, sie offen zu halten.
Laut ntv-Informationen wollen die Regierungschefs von Bund und Ländern diesmal im Gegensatz zu früheren Konferenzen nicht per Video miteinander sprechen. Stattdessen sollten Premierminister und Kanzler auf ihren Telefonen angerufen werden. Theoretisch müssen sie nicht in der Kanzlei oder in der Kanzlei sein. Dies soll ein Versuch sein, die Gespräche diskreter zu halten. In früheren Corona-Anzeigen wurden Informationen sowohl im Voraus als auch während der Besprechungen veröffentlicht.
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