Bundesverfassungsgericht: Teilweise Wiederholung der Bundestagswahl 2021 in Berlin – Buzznice.com
1 min readBundestagswahl in Berlin wird in mehreren Wahlbezirken aufgrund von Pannen wiederholt
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundestagswahl von 2021 in insgesamt 455 von 2256 Wahlbezirken in Berlin aufgrund zahlreicher Pannen wiederholt werden muss. Damit hat das Gericht den Beschluss des Bundestags überschritten, der lediglich eine teilweise Wiederholung in 431 Wahlbezirken vorgesehen hatte.
Die Wahl muss innerhalb von 60 Tagen erneut stattfinden und wird als Zweistimmenwahl durchgeführt, wie das Bundesverfassungsgericht festgelegt hat. Zusätzlich erklärte das Gericht die Wahl in weiteren 31 Wahlbezirken für ungültig und bestätigte somit größtenteils den Beschluss des Bundestags.
Der Wahltag am 26. September 2021 war in Berlin von zahlreichen Pannen geprägt. Wählerinnen und Wähler mussten lange Wartezeiten in Kauf nehmen, es gab fehlerhafte Stimmzettel und falsche Öffnungszeiten der Wahllokale. Insgesamt wurden 1713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl in Berlin erhoben, darunter auch eine Klage vom Bundeswahlleiter.
Bereits am 12. Februar 2023 hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl zum Abgeordnetenhaus aufgrund schwerwiegender Mängel und Wahlfehler für ungültig erklärt. Die Wahl zum Abgeordnetenhaus wurde daraufhin komplett wiederholt.
Die Wiederholung der Bundestagswahl in den betroffenen Wahlbezirken wird sicherstellen, dass allen Bürgerinnen und Bürgern die gleichen und fairen Wahlbedingungen geboten werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich dies auf das Endergebnis der Bundestagswahl auswirken wird und welche Konsequenzen dies für die politische Landschaft Berlins haben wird.