Dezember 23, 2024

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Bundesverwaltungsgericht weist Klagen gegen bayerischen Kreuzerlass ab

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Bundesverwaltungsgericht weist Klagen gegen bayerischen Kreuzerlass ab

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der Kreuzerlass bleibt bestehen. In einem Urteil wies das Gericht die Klage auf Aufhebung des umstrittenen Erlasses ab. Es stellte klar, dass der Kreuzerlass lediglich eine Verwaltungsvorschrift ohne rechtliche Außenwirkung ist und keine Rechte der Kläger verletzt.

Auch die Forderung nach Entfernung der angebrachten Kreuze wurde vom Gericht abgelehnt. Es erklärte, dass die Kreuze zwar ein zentrales Symbol des christlichen Glaubens darstellen, jedoch keine eigenen Rechte der Kläger nach Artikel 4 des Grundgesetzes verletzt werden. Die Kläger haben demnach keinen Anspruch auf Schutz vor den Kreuzen, die im Eingangsbereich von Behörden angebracht sind.

Das Bundesverwaltungsgericht betonte zudem, dass die Kreuze ein Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns sind. Sie seien ein Teil der Identität des Bundeslandes und symbolisierten die jahrhundertealte Verbindung zwischen Kirche und Staat.

Der Kreuzerlass hatte seit seiner Einführung im Jahr 2018 für kontroverse Diskussionen in der Gesellschaft gesorgt. Kritiker sahen darin eine Verletzung der Religionsfreiheit und eine unzulässige Vermischung von Religion und Staat. Befürworter hingegen betonten, dass die Kreuze ein wichtiger Ausdruck der bayerischen Tradition und Kultur seien.

Nun ist das Bundesverwaltungsgericht zu dem Schluss gekommen, dass der Kreuzerlass rechtmäßig ist und keine individuellen Rechte verletzt. Damit bleibt er vorerst bestehen und die angebrachten Kreuze werden in Bayerns Behörden weiterhin zu sehen sein.

Es wird erwartet, dass das Urteil sowohl Zustimmung als auch Kritik hervorrufen wird. Die Debatte um den Kreuzerlass und die Rolle der Religion im öffentlichen Raum geht somit weiter.

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