Dezember 26, 2024

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Corona-Krise: Der Bundestag löst Erleichterungen für die Kommunen

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Die Gemeinden sind von den Auswirkungen der Koronapandemie schwer betroffen. Insbesondere die Gewerbesteuereinnahmen sind zusammengebrochen. Der Bundestag will deshalb mit Milliarden helfen – und hat dazu die Verfassung geändert.

Angesichts der Corona-Krise hat der Bundestag beschlossen, die Kommunen umfassend zu entlasten. Einerseits kompensiert die Bundesregierung in diesem Jahr Milliarden an Gewerbesteuerverlusten. Andererseits trägt es stärker zu den Kosten für Unterkunft und Heizung von Hartz IV-Empfängern bei.

Für beide Maßnahmen wurde eine Änderung der Verfassung beschlossen. Dies erforderte eine Zweidrittelmehrheit und damit Stimmen der Opposition. Die Grünen und die FDP hatten bereits vor der Abstimmung ihre Unterstützung für das Projekt signalisiert. Der Bundesrat muss die Entlastung noch genehmigen, dies ist für Freitag geplant.

Die Kommunen müssen weiterhin investieren können

Aufgrund der massiven Folgen der Corona-Krise ist die Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle der Kommunen zusammengebrochen. Der Ausgleich dieser Einkommensausfälle in diesem Jahr kostet die Bundesregierung 6,1 Milliarden Euro und die Bundesländer 4,8 Milliarden Euro.

Milliarden sollen verhindern, dass Kommunen mehr investieren können – dies wird wiederum massive Konsequenzen für Bau und Handwerk haben, da Städte und Kommunen eine große Anzahl von Aufträgen vergeben. Damit die Bundesregierung den Mangel an Gewerbesteuer ausgleichen konnte, war eine Änderung der Verfassung erforderlich, insbesondere eine einmalige Befreiung für 2020.

Laut Gesetz kostet die langfristige Beteiligung der Bundesregierung an den grundlegenden Sicherheitskosten für Arbeitsuchende mittelfristig rund 3,4 Mrd. EUR pro Jahr. Auch dafür musste die Verfassung geändert werden, da die Bundesregierung bisher maximal 49 Prozent der landesweiten Ausgaben für Unterkunft und Heizung beisteuern konnte. Dies ist jetzt bis zu einer Grenze von 75 Prozent möglich.

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Die ostdeutschen Staaten erhalten Unterstützung für zusätzliche DDR-Renten

Auch die Bundesregierung befreit die neuen Bundesländer von den Kosten der Zusatzrente für die DDR. In Zukunft wird er 50 Prozent der Kosten anstelle von 40 Prozent übernehmen. Der Rest der ostdeutschen Staaten trägt den Rest. Dies zielt darauf ab, ihren finanziellen Spielraum zu verbessern.

Viele Menschen erhalten Geld aus den Sonder- und Zusatzrentensystemen der DDR. Ehemalige Mitarbeiter der Armee oder der Polizei sowie beispielsweise Lehrer, Ingenieure, Forscher und Ärzte haben Recht. Im Gegensatz zur normalen Rente wird diese nicht von der Rentenversicherung finanziert, sondern vom Staat: Die Bundesregierung hat 40 Prozent der Zusatzrenten und die Bundesländer 60 Prozent gezahlt.

Die Aussetzung der Insolvenzpflicht wurde ebenfalls bis Ende des Jahres verlängert

Der Bundestag hat außerdem eine weitere Aussetzung der Insolvenzpflicht aufgrund der Koronakrise genehmigt. Folglich wird die Verpflichtung zur Insolvenzanmeldung bis Ende des Jahres ausgesetzt. Bisher läuft die Ausnahmeregelung Ende September aus. Ziel der Großen Koalition ist es, Unternehmen weiterhin die Möglichkeit zu geben, sich durch die Nutzung staatlicher Beihilfen und in außergerichtlichen Verhandlungen umzustrukturieren und zu finanzieren. Die zusätzliche Aussetzung sollte nur für Unternehmen gelten, die aufgrund der Pandemie übermäßig verschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.


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