Das Bundesgericht beschränkt Ansprüche auf VW-Dieselantragsteller NDR.de – Nachrichten – Niedersachsen
2 min readStatus: 17. Dezember 2020 21:13
Das Bundesgericht hat entschieden: Die Verjährungsfrist im VW-Abgasskandal kam Ende 2018. Kunden, die ihr Dieselfahrzeug ab 2019 gekauft haben, haben keinen Anspruch auf Entschädigung.
Das Bundesgericht hat die Gruppe des Anspruchs auf Entschädigung im VW-Dieselskandal eingeschränkt. Die Richter in Karlsruhe haben am Donnerstag entschieden, dass nach 2018 eingereichte Klagen überholt sind. Sie begründeten dies damit, dass die illegale Abschalttechnologie bereits 2015 bekannt geworden war. Die Verjährungsfrist von drei Jahren lief Ende 2018 aus.
Etwa 9.000 Einzelklagen sind noch offen
Verbraucheranwälte und Anwälte des Klägers hatten argumentiert, dass die Frist erst ein oder zwei Jahre später beginnen sollte, als die Medien ausführlich über die Manipulation berichteten. Nach Angaben von VW sind noch rund 9.000 Fälle anhängig, in denen erst 2019 oder 2020 Klage eingereicht wurde. Nach der Entscheidung des BGH werden diese Klagen heute von den Gerichten nicht mehr akzeptiert.
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