Dezember 24, 2024

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Die deutsche Nicht-EU-Arbeitnehmerreform wird im März 2024 in Kraft treten

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Die deutsche Nicht-EU-Arbeitnehmerreform wird im März 2024 in Kraft treten

Eine richtungsweisende Reform des deutschen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes soll im März 2024 umgesetzt werden, gab ein Regierungssprecher bekannt.

Termin für die Reform des deutschen Einwanderungsrechts steht fest

Knapp zwei Wochen nachdem deutsche Politiker im Bundestag die Einführung eines punktebasierten Einwanderungsgesetzes angekündigt haben, steht ein Termin für die Verabschiedung des neuen Gesetzes fest.

Laut einem exklusiven Interview mit LokalEin Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, das neue Gesetz solle ab März 2024 gelten.

Das Gesetz soll mehr Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern dazu ermutigen, nach Deutschland zu ziehen und dazu beitragen, den rekordverdächtigen Arbeitskräftemangel im Land zu beheben. Derzeit erhalten nur Nicht-EU-Bürger mit einem konkreten Stellenangebot eines Arbeitgebers in Deutschland ein Arbeitsvisum. Das neue Gesetz sieht die Einführung einer Punkteskala vor Chancenkarte („Gelegenheitskarte“).

DER Chancenkarte ermöglicht es Arbeitssuchenden, die ihren Lebensunterhalt bestreiten können, bis zu einem Jahr in Deutschland zu leben, während sie Arbeit suchen. Im Gegensatz zu aktuellen Visa, die Bewerber an bestimmte Positionen binden, ist das Chancenkarte wird es den etablierten Unternehmen auch ermöglichen, den Arbeitsplatz zu wechseln und eine befristete oder Teilzeitbeschäftigung zu übernehmen, während sie eine längerfristige Beschäftigung suchen.

Die Regeln werden im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung gelockert

Nach dem neuen Gesetz sollen auch Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, die nach März 2024 nach Deutschland kommen, nach dem Umzug mehr Möglichkeiten haben, ihre Familien nachzuziehen.

Künftig können Personen, die nach der Umsetzung der Reformpolitik nach Deutschland kommen, ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen, um ihre Eltern oder Schwiegereltern in die Bundesrepublik nachzuholen.

Außerdem soll es für Menschen einfacher werden, Kernfamilienmitglieder nach Deutschland zu holen. „Im Rahmen des Nachzugs der Kernfamilie (Ehegatten und unverheiratete minderjährige Kinder) zu einer Fachkraft kann künftig auf den üblicherweise erforderlichen Nachweis ausreichenden Wohnraums verzichtet werden“, sagte der Sprecher. Lokal.

Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern, die nach den neuen Gesetzen nach Deutschland kommen, müssen weiterhin nachweisen, dass sie die Familienangehörigen, die sie nachziehen möchten, finanziell unterstützen können, müssen aber nicht nachweisen, dass sie über „ausreichenden Wohnraum“ für sie verfügen. zu besetzen, sobald angekommen.

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Daumenbildnachweis: Kzenon / Shutterstock.com

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