Dezember 25, 2024

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EU-Staaten übertreffen Ungarn und Polen in Rechtsstreitigkeiten

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Deutschland Auf deutschen Vorschlag

EU-Staaten übertreffen Ungarn und Polen in Rechtsstreitigkeiten

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Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban (links) und sein polnischer Amtskollege Mateusz Morawiecki Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban (links) und sein polnischer Amtskollege Mateusz Morawiecki

Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban (links) und sein polnischer Amtskollege Mateusz Morawiecki

Quelle: dpa / Czarek Sokolowski

Auf deutschen Vorschlag hin stimmte eine große Mehrheit der EU-Staaten zu, dass Länder wie Polen oder Ungarn bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit weniger EU-Mittel erhalten könnten. In einigen Ländern geht es sogar nicht weit genug.

E.Trotz Drohungen aus Ungarn und Polen hat eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten ein Verfahren zur Bestrafung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in der Union eingeleitet. Ein ähnlicher Vorschlag der deutschen EU-Ratspräsidentschaft habe am Mittwoch in Brüssel die notwendige Unterstützung erhalten, so ein Sprecher.

Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament können nun beginnen. In diesen Fällen dürfte das geplante Verfahren wieder verschärft werden. Eine Reihe von Abgeordneten hatte kürzlich die deutsche Präsidentschaft des Vorschlags des EU-Rates als zu vorsichtig bezeichnet.

Die Mehrheitsentscheidung am Mittwoch ist explosiv, da Ungarn und Polen drohen, wichtige EU-Entscheidungen zum langfristigen Gemeinschaftshaushalt zu blockieren, wenn der neue Rechtsstaatlichkeitsmechanismus eingeführt wird. Dies könnte beispielsweise dazu führen, dass das geplante finanzielle Anreizprogramm für Corona nicht gestartet werden kann.

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Der Vorschlag des deutschen Ratsvorsitzes der Europäischen Union sieht unter anderem die Möglichkeit vor, Kürzungen bei der finanziellen Unterstützung der EU zuzulassen, wenn Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit “ausreichend direkte Auswirkungen” auf die Haushaltsführung und die finanziellen Interessen der Union haben.

Anzeichen von “Feigheit und Prinziplosigkeit”

Tatsächlich hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, Sanktionen zu ermöglichen, wenn das Fehlen von Rechtsstaatlichkeit die grundlegenden Anforderungen eines soliden Finanzmanagements zu untergraben droht.

Nach Ansicht der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hätte sie jedoch auf dem EU-Gipfel im Juli gegen eine entsprechende Entscheidung verstoßen. Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten haben festgelegt, dass Sanktionen nur “im Falle von Verstößen” möglich sein sollten.

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Die beabsichtigte Schwächung des geplanten Mechanismus wurde kürzlich in den Reihen des Europäischen Parlaments scharf kritisiert. Die Abgeordneten bezeichneten den Vorschlag der deutschen EU-Ratspräsidentschaft Anfang dieser Woche als Zeichen von “Feigheit und Grundsatzlosigkeit”.

Auch für die Regierungen der Niederlande, Finnlands, Schwedens, Dänemarks und Belgiens geht es nicht weit genug. Sie konnten ihn am Mittwoch im Ausschuss mit ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten sowie Ungarns und Polens nicht blockieren.

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