EU verhängt Geldstrafe gegen deutschen Autobauer wegen angeblicher Kartellaktivitäten Nachrichten | D. W.
2 min readDie Europäische Kommission hat erklärt, dass große deutsche Autohersteller gegen das EU-Kartellrecht verstoßen haben, indem sie den Wettbewerb um sauberere Emissionen neuer Dieselautos eingeschränkt haben.
Die Kommission verurteilte BMW und den Volkswagen (VW)-Konzern zu einer Geldstrafe von 875 Millionen Dollar (1 Milliarde Dollar).
EU-Kartellchefin Margaret Wester sagte: „BMW, Volkswagen, Audi und Porsche haben die Technologie erworben, um schädliche Emissionen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß der EU-Normen hinaus zu reduzieren.
Der VW-Konzern, der sich im Besitz von Audi und Porsche befindet, soll knapp 500 Millionen Dollar zahlen, während BMW 375 Millionen Dollar zahlen soll.
Wester fügte hinzu, dass den Verbrauchern durch die Vermeidung von Technologiewettbewerb die Möglichkeit verwehrt wird, schadstoffärmere Autos zu kaufen.
“Bei der heutigen Entscheidung geht es darum, wie die rechtliche technische Zusammenarbeit schief gelaufen ist”, sagte Wester.
DW Brüssel-Korrespondent Jack Parrock sagte, die Geldbuße werde “keine finanziellen Auswirkungen auf VW haben”, da das Unternehmen einen Jahresumsatz von etwa 223 Milliarden US-Dollar erwirtschafte. Der Schritt sei jedoch “bedeutend … die EU scheint Unternehmen zu beauftragen”.
Daimler wurde nicht bestraft, weil er seine Verbindung zur Kommission preisgegeben und bei den Ermittlungen kooperiert hatte.
Welche Technologie haben Autohersteller verwendet?
Die Bußgelder sind mit der Entwicklung einer Technologie verbunden, die als selektive katalytische Reduktion (SCR) bekannt ist, um die Stickoxidemissionen zu reduzieren, die dem Abgasstrom “Adblu” oder Harnstoff zufügen.
Im April 2019 teilte die Kommission den Automobilherstellern mit, dass die Kommission einen „kollektiven Plan“ zur Beschränkung der Technologie von 2006 bis 2014 unter Verstoß gegen das EU-Kartellrecht untersucht.
„Unternehmen können auf vielfältige Weise zusammenarbeiten, um die Qualität ihrer Produkte zu verbessern. Die EU-Wettbewerbsgesetze erlauben es ihnen jedoch nicht, umgekehrt zu kombinieren: ihre Produkte nicht zu verbessern, nicht in der Qualität zu konkurrieren“, sagte Westerger in einer Erklärung von 2019.
wmr/rt (dpa, AFP, Reuters, AP)
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