Dezember 21, 2024

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Fälle gegen Google für Bundesgesundheitsportal eingeleitet

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Wenn Sie nach bestimmten Krankheiten in Deutschland googeln, erscheinen Informationen des Gesundheitsministeriums ganz oben in den Suchergebnissen. Das wollte die Bundesregierung. Die Zusammenarbeit mit dem Internetgiganten könnte jedoch im Widerspruch zum neuen staatlichen Medienvertrag stehen.

Die Medienbehörde Hamburg / Schleswig Holstein führt ein Verfahren gegen den Internetgiganten an Google zu einem Bundesgesundheitsportal. Das administrative Mediengesetzgebungsverfahren werde am Donnerstag eingeleitet, bestätigte der Direktor der staatlichen Medienbehörde, Thomas Fuchs, auf Ersuchen der deutschen Presseagentur. Es wird geprüft, ob die prominente Darstellung des Gesundheitsportals in einer Google-Suche andere journalistisch-redaktionelle Angebote im Gesundheitsbereich diskriminiert.

Die härteste Sanktion könnte theoretisch sein, dass Google das Angebot möglicherweise nicht primär präsentiert. Die Gruppe hat dann die Möglichkeit, die Entscheidung vor Gericht zu treffen.

Mit Steuergeldern bezahlt

Das staatlich finanzierte Gesundheitsportal “heil.bund.de” bietet überprüfte Informationen zu Korona und anderen Krankheiten. Es kommt von Google, wenn Sie eine Suche durchführen in einem Feld hervorgehoben. Die Informationen stammen beispielsweise aus dem Deutschen Krebsforschungszentrum, Robert Koch Institut oder medizinische Gemeinschaften. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte die Vereinbarung mit der amerikanischen Internetfirma, die letzten Monat vorgestellt wurde.

Die Bundesregierung ist, wie gesagt, kein Verfahrensgegner der Medienbehörde. Das Gesundheitsministerium wird über das Verfahren informiert.

Im Mittelpunkt stehen Suchbegriffe für allgemeine Krankheiten, die auch auf dem Gesundheitsportal zu finden sind, wie Asthma, Migräne oder Bandscheibenvorfall. Laut dem Direktor der Medienagentur Fuchs wird Google nun zunächst um einen Kommentar gebeten. Die endgültige Entscheidung trifft die Lizenz- und Überwachungskommission (ZAK), in der alle staatlichen Medienbehörden vertreten sind.

Kämpfe um Aufmerksamkeit

Der Fall gegen Google ist der erste größere Fall seit Inkrafttreten des neuen Vertrags über staatliche Medien in Deutschland. Dies zeigt die TV-Regeln und legt auch einen Rahmen für Internetportale wie Suchmaschinen fest, die Inhalte anzeigen, diese aber nicht selbst produzieren. Der Staatsvertrag trat im November in Kraft.

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Die Studie befasst sich insbesondere mit Artikel 94 des Vertrags, der sich mit der Freiheit von Diskriminierung befasst. Demnach dürfen Plattformen journalistisch-redaktionelle Angebote, auf die sie einen besonderen Einfluss haben, nicht diskriminieren. Dies wäre der Fall, wenn die Vorlage von Angeboten ohne objektiven Grund systematisch behindert würde.

Die unabhängigen staatlichen Medienbehörden in Deutschland sind für die Lizenzierung des privaten Rundfunks verantwortlich und kontrollieren auch Medieninhalte im Internet.

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