Gebäudeenergiegesetz: Bundestag verabschiedet Heizungsgesetz
2 min readDer Bundestag stimmt für neue Gebäudeenergiegesetz-Novelle
Der Bundestag hat kürzlich für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gestimmt. Dieses “gute Gesetz”, wie es Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bezeichnete, soll Anfang 2024 in Kraft treten und den Klimaschutz im Gebäudebereich verstärken. Eine wichtige Maßnahme des Gesetzes ist die Vorgabe, dass neue Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Die Zustimmung im Bundestag wurde jedoch nicht von allen Politikern gleichermaßen begrüßt. Unions-Fraktionsvize Alexander Dobrindt äußerte seine Ablehnung und forderte die Abschaffung des Gesetzes. Dobrindt behauptet, dass das Gesetz die Menschen finanziell belaste und sie arm mache.
Bundeswirtschaftsminister Habeck trat dieser Kritik entgegen und betonte, dass die Förderung nicht gedeckelt sei und das Gesetz tatsächlich zu CO2-Einsparungen führen werde. Habeck lobte zudem die Rechtssicherheit, die das Gesetz schaffe, sowie den Schutz der Verbraucher vor hohen Energiepreisen und die soziale Ausbalancierung.
Auch Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge äußerte sich zu dem Gesetz und gab Fehler bei der Erarbeitung zu. Sie versprach Verbesserungen und betonte, dass es wichtig sei, klimafreundliche Maßnahmen voranzutreiben.
Es gab jedoch einen Rückschlag für die schnelle Verabschiedung des Gesetzes, als das Bundesverfassungsgericht eingriff. Es stoppte die Verabschiedung aufgrund der Befürchtung, dass das Gesetz formell verfassungswidrig sein könnte. Die Regierung müsse nun nachsteuern, um ein verfassungskonformes Gesetz zu beschließen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat das Ziel, den Klimaschutz im Gebäudebereich zu verbessern und eine nachhaltige Energieversorgung zu fördern. Mit der Novelle und den darin enthaltenen Regelungen für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Heizungen sollen wichtige Schritte in Richtung Klimaneutralität und Energiewende gemacht werden.
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