Geimpfte Ankömmlinge im Ausland sind von der zweiwöchigen Quarantäne in Südkorea befreit
2 min readSEOUL – Personen, die im Ausland gegen COVID-19 geimpft wurden, sind ab Donnerstag bei der Ankunft in Südkorea von der obligatorischen zweiwöchigen Quarantäne ausgenommen.
Die neue Richtlinie gilt für koreanische Staatsangehörige und Ausländer, wenn sie nach Korea einreisen, um wichtige Geschäfte zu tätigen oder dem öffentlichen Interesse zu dienen, zu akademischen oder humanitären Zwecken oder um ihre unmittelbare Familie zu besuchen.
Zuvor hat Korea ab dem 5. Mai nur für in Korea geimpfte Personen auf die Selbstisolationsregel verzichtet.
Um von der Quarantäneregel ausgenommen zu werden, müssen Reisende mindestens zwei Wochen vor ihrer Reise vollständig geimpft sein. Sie sollten auch mit von der Weltgesundheitsorganisation zugelassenen Impfstoffen geimpft werden – Pfizer, Janssen, Moderna, AstraZeneca, Covidshield, Sinopharm oder Sinovac.
Um eine Befreiung zu erhalten, muss der Reisende vor der Abreise ein Antragsformular ausfüllen und die entsprechenden Dokumente bei einer koreanischen Auslandsvertretung einreichen. Dazu gehören Impfbescheinigungen, schriftliche Erklärungen und Dokumente zum Nachweis der Verwandtschaft.
Alle Reisenden müssen außerdem innerhalb von 72 Stunden vor Abflug ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis einreichen. Andernfalls müssen sie sich nach ihrer Ankunft einer Quarantäne von zwei Wochen unterziehen.
Besucher aus 21 Hochrisikoländern mit einer hohen Anzahl von COVID-19-Variantenfällen dürfen jedoch die Quarantäne nicht überspringen.
Diese Länder am Mittwoch waren Südafrika, Brasilien, Malawi, Botswana, Mosambik, Tansania, Republik Surinam, Eswatini, Simbabwe, Bangladesch, Äquatorialguinea, Chile, Paraguay, Uruguay, Kolumbien, Argentinien, Malta, Indien, Indonesien, Pakistan und die Philippinen.
Ein Beamter des Außenministeriums sagte, die neuen Ausnahmen wurden unter Berücksichtigung von Bürgern eingeführt, die ihre Familien aufgrund der langwierigen COVID-19-Situation nicht sehen konnten, sowie der erhöhten Impfrate.
Als unmittelbare Familienmitglieder gelten Ehegatten, direkte Vorfahren oder Nachkommen und direkte Vorfahren oder Nachkommen von Ehegatten. Geschwister zählen nicht dazu. Auf die Frage, ob die Regierung besuchende Geschwister von der Quarantäne ausnehmen würde, sagte der Beamte, er würde dies unter Berücksichtigung der Quarantänesituation in Betracht ziehen.
Seit Beginn der Bewerbungen Anfang dieser Woche wurden die Auslandsvertretungen mit Bewerbungen überschwemmt. Die koreanischen Vertretungen in den Vereinigten Staaten erhielten am Montag, dem Tag ihrer Eröffnung, 5000 Anträge.
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