Hauptangeklagter Stefan Ernst gibt einen tödlichen Schuss von Walter Lubke zu
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Aktualisiert am 5. August 2020, 11:39 Uhr
Stephen Ernst, der Hauptschuldige an der Ermordung von Walter Lubke, war der tödliche Schuss im Prozess. Ernst hatte die Tat bereits gestanden, als er befragt wurde, aber dann das Geständnis zurückgezogen.
Bei der Ermordung des Präsidenten der Kasseler Regierung Walter Lubke (CDU) gab der Hauptangeklagte Stefan Ernst den tödlichen Schuss in der Politik zu. “Ich habe gefeuert”, sagte Ernst am Mittwoch vor dem Obersten Gerichtshof von Frankfurt am Main.
Ernst hatte die Tat bereits kurz nach seiner Verhaftung gestanden, dann aber sein Geständnis aufgehoben und seinen mutmaßlichen Komplizen Marcus H. beschuldigt.
Es wird gemunkelt, dass Ernst 2019 die HDZ-Politik aus rechtsextremistischen Motiven gedreht hat. Der Deutsche musste sich ab Juni beim Obersten Bundesgericht in Frankfurt beim Senat zum Schutz des Staates verantworten. Der zweite Angeklagte, Marcus H., wird wegen Beihilfe angeklagt. Der Prozess erfolgt mit hohen Sicherheitsmaßnahmen. Aufgrund der Kronenpandemie war auch die Anzahl der Besucher und Prozessbeobachter begrenzt.
Ernsts ehemaliger Anwalt, dem letzte Woche die Pflicht zur Verteidigung entzogen worden war, gab ausführliche Erklärungen ab. (Az .: 5-2 StE 1/20, 5a – 3/20)
Der Mordfall Walter Lubke: Zwei verschiedene Versionen zuvor
Der mutmaßliche Täter hat bereits in zwei Anhörungen widersprüchliche Informationen über das Verbrechen vorgelegt. Er machte zuerst ein detailliertes Geständnis bei der Polizei.
Darin berichtet er, dass er wiederholt alleine zum Grundstück Lubke gefahren ist, was er als gemeinsame Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen in der Region Kassel und für islamistische Angriffe ansieht. Im Juni 2019 erschoss er Lubke vor dem Haus des Politikers.
Ernst widerrief dieses Geständnis. Stattdessen beschrieb er, wie er mit H. zu Lubkes Haus fuhr. Sie wollten nur die Politik einschüchtern und bedrohen. Der Schuss wurde versehentlich abgefeuert, als H. die Pistole hielt. Beide Geständnisse von Ernst waren bereits während des Prozesses auf Video gezeigt worden.
Ernsts ehemaliger Anwalt Frank Hanig, der an diesem Mittwoch das Zeugnis seines Mandanten bekannt gab, hat nun eine Beschwerde gegen seine Entlassung eingereicht. OLG Frankfurt leiten Sie diese an das Bundesgericht (BGH) weiter.
Ernsts anderer öffentlicher Anwalt, der Kölner Anwalt Mustafa Kaplan, begründete die Entlassung damit, dass die Beziehung seines Mandanten zum Anwalt dauerhaft unterbrochen worden sei. (afp / dpa / ank)
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