Jacob Zuma wird den Kampf gegen das apathische Justizsystem der SA vor den afrikanischen Gerichtshof bringen
2 min readKapstadt – Der ehemalige Präsident Jacob Zuma bereitet sich auf den Kampf gegen seine 15-monatige Haft wegen Missachtung des Verfassungsgerichts vor dem Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Rechte der Völker vor.
Dies gab die Jacob Zuma Foundation am Samstag bekannt, einen Tag nachdem das Verfassungsgericht Zumas Antrag auf Aufhebung des Gerichtsurteils abgelehnt hatte.
Die Stiftung sagte, Zuma habe sich mit ihrem Rechtsteam zu verschiedenen jüngsten Entwicklungen beraten.
„Er hat seine Anwälte angewiesen, die Legalisierung der Inhaftierung ohne Gerichtsverfahren durch den Interims-Chefrichter Zondo und den Gerichtshof beim Afrikanischen Gerichtshof für Menschen- und Völkerrechte zu beantragen“, sagte er in einem Tweet.
Zumas Leiden begann im Dezember 2020, als die Zondo-Kommission sich dringend an das Tribunal wandte und eine Anordnung forderte, dass Zuma rechtlich verpflichtet sei, den Anweisungen und Vorladungen der Kommission Folge zu leisten und vor ihr als Zeugen zu erscheinen.
Der Fall wurde nicht abgelehnt und Zuma weigerte sich, an dem Verfahren teilzunehmen, wurde jedoch angewiesen, der Kommission beizuwohnen und an deren Arbeit mitzuwirken.
Als Zuma sich nicht daran hielt, leitete die Kommission ein Gerichtsverfahren gegen ihn ein, und er wurde am 29. Juni wegen Missachtung aufgefunden.
Zwei Tage vor seiner Inhaftierung beantragte der ehemalige Präsident jedoch eine erneute Prüfung und Aufhebung der im Verurteilungsverfahren erlassenen Anordnung.
Zuma ergab sich erst am 7. Juli den Gefängnisbehörden.
In seiner Anfrage sagte Zuma, dass die Gefängnisanordnung angesichts seiner persönlichen Gesundheitsprobleme, seines Alters und der von Covid-19 ausgehenden Risiken eine grausame und erniedrigende Strafe darstelle.
Er bat das Gericht auch, ihm die „angemessene“ Gelegenheit zu geben, Beweise dafür vorzulegen, ob die direkte Inhaftierung unter anderem ein angemessenes Rechtsmittel für das Verbrechen der Missachtung des Gerichts sei.
In der am Freitag von Richterin Sisi Khampepe verlesenen Mehrheitsentscheidung heißt es jedoch, dass Zuma die Anforderungen einer Annullierung oder die Anforderungen des Common Law nicht erfüllt habe.
“Es ist zumindest bedauerlich, dass Herr Zuma die Argumente, mit denen er sich jetzt vor diesem Tribunal bewaffnet, nicht vorgetragen hat, bevor er dazu kommt”, sagte Khampepe.
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