September 25, 2024

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Nachrichten der Europäischen Union: Brüsseler Unruhen brechen aus, als VDL Klage gegen Merkel wegen EZB-Urteil einreicht | Welt | Nachrichten

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Die Europäische Union wird am Mittwoch ein Verfahren gegen Deutschland einleiten. Das deutsche Gericht wird in Frage stellen, ob bereits vom High Court der Europäischen Union genehmigte Anleihekäufe der Zentralbank gegen EU-Recht verstoßen haben.

Im Mai 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Europäische Zentralbank (EZB) gegen den Anleihekaufauftrag verstoßen hat.

Allerdings hatte der Oberste Gerichtshof der Europäischen Union dem EZB-Projekt bereits grünes Licht gegeben.

Der Europäische Gerichtshof hat die Entscheidung der deutschen Richter bestätigt und argumentiert, dass EU-Organisationen das Recht haben zu entscheiden, ob sie gegen die Regeln der Gruppe verstoßen.

Die Europäische Kommission (EU) wird Berlin voraussichtlich heute in einem Schreiben an Deutschland darüber informieren, dass geprüft wird, ob das Urteil des deutschen Gerichts gegen EU-Recht verstößt.

Ein solches Schreiben ist der erste Schritt in einem Prozess, der letztendlich dazu führt, dass die Kommission den Europäischen Gerichtshof mit einer Geldstrafe belegt.

Deutschland hat zunächst nur wenige Monate Zeit, um schriftlich auf die Bedenken der EU-Kommission zu reagieren.

Wenn die Bedenken der Behörde im Verfahren nicht berücksichtigt werden, kann sie Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof bringen.

Weiterlesen: Der Bericht zeigt, dass sich schlecht erzogene Eurokraten auf die Kommission von VDL ausgewirkt haben

Damals ging es vor allem darum, dass andere Länder dem Beispiel deutscher Verfassungsrichter folgen und künftig EuGH-Urteile ignorieren könnten, insbesondere in Bezug auf Polen.

Im Mai 2020 sagte der Kommissionschef: “Ich nehme diese Angelegenheit sehr ernst.”

Sie argumentierten, dass es drei Grundprinzipien gebe: Die Geldpolitik sei die einzige Angelegenheit der Europäischen Union; EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht; Die Urteile des EuGH gelten für nationale Gerichte.

Das letzte Wort im EU-Recht wird immer in Luxemburg gesprochen.

“Nirgendwo sonst.”

Die Bundesregierung kann mit einer Geldstrafe belegt werden, wenn sie vor Gericht versagt, Bedenken jedoch nicht ausräumt.

In einem internen Handout zum Verfahren erklärte die Kommission, sie wolle keine Verfassungsänderung erzwingen, sondern sie umsetzen, um den Verstoß zu beenden.

Zusätzliche Berichterstattung von Monica Pallenberg

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