Dezember 22, 2024

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Paradebeispiel für Essenslieferungen in der deutschen Konzertwirtschaft, da Gerichte gegen Lieferando entscheiden

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Paradebeispiel für Essenslieferungen in der deutschen Konzertwirtschaft, da Gerichte gegen Lieferando entscheiden

Laut Bundesarbeitsgericht müssen Unternehmen ihren Mitarbeitern Fahrräder und Telefone zur Verfügung stellen

In der vergangenen Woche hat das Bundesarbeitsgericht in Deutschland entschieden, dass lokale Lieferdienste ihren Mitarbeitern Arbeitsräder und Mobiltelefone zur Verfügung stellen oder Arbeitnehmern, die ihre eigenen Geräte verwenden, eine finanzielle Entschädigung anbieten müssen.

Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter mit den Werkzeugen ausstatten, um die Arbeit zu erledigen

Der Umzug erfolgte nach einem Gerichtsverfahren zwischen dem Frankfurter Kurier Philipp Schurk und der Lieferplattform Lieferando. Der Mitarbeiter bat das Unternehmen, ihm die für den Job notwendigen Werkzeuge zur Verfügung zu stellen.

Lieferando, die deutsche Tochtergesellschaft von Just Eat Takeaway, einem Amsterdamer Unternehmen, argumentierte, dass die sogenannten Radfahrer, die für ihre Plattform arbeiten, bereits internetfähige Fahrräder und Smartphones haben, damit sie mit ihrem eigenen Equipment nicht “wesentlich überlastet” werden .

Das Unternehmen bot seinen Mitarbeitern außerdem einen Gutschein in Höhe von 0,25 Euro-Cent pro Kilometer für Fahrradreparaturen in einer Werkstatt ihrer Wahl an. Es bot jedoch keinen ähnlichen Vorteil für Telefonreparaturen.

Die Gerichte waren anderer Meinung und sagten, die Praxis mache Lieferando zu Liefermännern das Risiko der Beschädigung ihrer eigenen Ausrüstung übernehmen, was a unangemessener Nachteil. Darüber hinaus entschied das Gericht, dass das Unternehmen Radfahrern verkehrssichere Fahrräder und Telefone zur Verfügung stellen muss, die die erforderlichen Aufgaben erfüllen können, oder, falls dies nicht der Fall ist, eine finanzielle Entschädigung anbieten soll.

Die Ökonomie der Gelegenheitsjobs – fair und gleich

Die Deutsche Ernährungs- und Gaststättengewerkschaft NGG unterstützte Schurk in der Klage. Freddy Adjan, Vizepräsident der Gewerkschaft, erklärte, dies sei ein starkes und innovatives Signal für den Beginn der Schaffung fairer und gleicher Bedingungen in der Gelegenheitsarbeitswirtschaft.

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Er erklärte weiter, dass Lieferandos Praxis den Stundenlohn des Unternehmens unterminiere, der ohnehin nur knapp über dem Mindestlohn liege. Er erklärte, dass das Unternehmen die Kosten für die Wartung der Geräte nicht mehr an seine Mitarbeiter weitergeben könne.

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