September 16, 2024

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Schufa-Score allein darf nicht über Kreditwürdigkeit entscheiden – Buzznice.com

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Schufa-Score allein darf nicht über Kreditwürdigkeit entscheiden – Buzznice.com

Europäischer Gerichtshof untersagt Schufa-Scoring als alleiniges Entscheidungskriterium für Verträge

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wegweisenden Urteil das gängige Scoring-Verfahren der Schufa als unzulässig eingestuft. Dies bedeutet, dass Unternehmen nicht mehr ausschließlich auf Basis des Schufa-Scores über Verträge mit Kunden entscheiden dürfen.

Die automatisierte Bewertung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa wird nun als grundsätzlich verbotene “automatisierte Entscheidung im Einzelfall” betrachtet. Banken, Telekommunikationsdienste, Vermieter und Energieversorger, die bisher vor allem bei der Schufa nach der Kreditwürdigkeit einer Person gefragt haben, müssen nun alternative Kriterien zur Beurteilung heranziehen.

Hintergrund des Urteils war ein Fall, den das Verwaltungsgericht Wiesbaden dem EuGH vorgelegt hatte, um das Verhältnis zur Datenschutzgrundverordnung zu klären. Der EuGH hat entschieden, dass das Scoring der Schufa unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.

Die Schufa selbst begrüßte das Urteil und betonte, dass der Score in den meisten Fällen nicht allein entscheidend für einen Vertragsabschluss ist. Dennoch fordern Verbraucherschützer und die Bürgerbewegung Finanzwende mehr Transparenz und konkrete Vorgaben für Auskunfteien wie die Schufa.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Urteils betrifft die Speicherung von Informationen über eine Restschuldbefreiung. Der EuGH entschied, dass private Auskunfteien diese Daten nicht länger speichern dürfen als das Insolvenzregister. Diese Entscheidung kommt Verbrauchern zugute und sorgt für eine gerechtere Bewertung ihrer finanziellen Situation.

Experten schätzen die praktischen Auswirkungen des Urteils als begrenzt ein. Dennoch könnte es zu mehr Nachweispflichten für Unternehmen führen und Verbrauchern bei der Speicherung von Restschuldbefreiungen Vorteile bringen.

Diese Entscheidung des EuGH beeinflusst somit maßgeblich die Praxis der Bonitätsbewertung von Verbrauchern und könnte langfristig zu mehr Transparenz und Gerechtigkeit bei der Vergabe von Verträgen führen.

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