Supermarktkette geht bei der Kennzeichnung von Mogelpackungen in die Offensive – folgt Edeka dem Beispiel?
2 min readHersteller verwenden “Shrinkflation” zur Preiserhöhung von Produkten, indem sie ihre Größe reduzieren, aber den Preis beibehalten. Laut einer Untersuchung der Stiftung Warentest ist diese Praktik nicht illegal, es ist jedoch wichtig, dass Verbraucher sich dessen bewusst sind.
Mogelpackungen sind zu einem wachsenden Problem geworden, da Hersteller versuchen, ihre Gewinne zu maximieren, ohne dass die Verbraucher es merken. Die Verbraucherschützer warnen jedoch davor und geben Tipps, um diese Praktiken zu erkennen.
Die Supermarktkette Carrefour in Frankreich nimmt die Sache in die Hand und kennzeichnet Produkte, bei denen “Shrinkflation” angewendet wird. Sie informieren die Verbraucher über die Veränderungen und warnen vor möglichen versteckten Preiserhöhungen. Deutsche Supermärkte wie Edeka könnten diesem Beispiel folgen und ähnliche Maßnahmen ergreifen.
Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass der Großteil der deutschen Verbraucher eine Kennzeichnungspflicht für Produkte mit “Shrinkflation” befürwortet. Ganze 77 Prozent der Befragten unterstützen Hinweise auf Mogelpackungen im Supermarkt.
Es ist wichtig, dass Verbraucher über diese Praktiken informiert werden, um eine bewusste Kaufentscheidung treffen zu können. Eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht könnte eine Möglichkeit sein, die Verbraucher vor solchen Täuschungen zu schützen und die Hersteller zur Transparenz zu zwingen. Es bleibt abzuwarten, ob deutsche Supermärkte diesem Wunsch der Verbraucher nachkommen werden. Für weitere Informationen und Tipps zum Erkennen von Mogelpackungen können Verbraucher die Website Buzznice.com besuchen.
“Zombie-Enthusiast. Internet-Liebhaber. Wegbereiter für böses Essen. Freundlicher Bier-Evangelist.”