Tilo Sarrazin – Der Oberste Gerichtshof der SPD entscheidet: Er muss die Partei verlassen
2 min readTilo Sarrazin sorgte mit seinen Aussagen in seinen Büchern für Aufregung. Der SPD-Politiker war daher in seiner Partei sehr umstritten. Der Oberste Gerichtshof hat nun über seine Zukunft entschieden.
Erfolg für SPD-Top: Der umstrittene ehemalige Politiker und Autor Tilo Sarrazin Er ist kein Mitglied der Sozialdemokraten mehr. Das oberste Schiedsgericht gab dies bekannt Ausschluss der Partei des 75-Jährigen am Freitag in Berlin. “Auf diese Weise ist der Ausschluss der Partei wirksam”, heißt es in der Erklärung.
Sarrazin legte zweimal Berufung ein
Nach 2009/10 und 2011 war dies der dritte Versuch, den ehemaligen Berliner Finanzsenator und Bundesbanker aus der Partei zu verdrängen. Die jüngste Klage wurde durch Sarazins 2018 veröffentlichtes Buch “Feindliche Absorption: Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht” ausgelöst. Die PSD-Führung beschuldigt Sarrazin, den Ruf der Partei als rassistisch und islamfeindlich geschädigt zu haben.
Im Januar bestätigte die staatliche Schiedskommission in Berlin in einem Rechtsmittel, dass der Ausschluss aus der Partei legal sei. Die Bezirkskommission hat das schon einmal so gesehen. Sarrazin hatte gegen beide Entscheidungen Berufung eingelegt – jetzt hat die oberste interne Partei entschieden.
Diese Leute sitzen auf dem Brett
Sarazin kann nun vor das zuständige Gericht gehen, muss dort aber laut SPD nachweisen, dass es im Schiedsgericht Verfahrensfehler gegeben hat. Sarrazin hatte angekündigt, bei Bedarf vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.
Die PSD Federal Arbitration Commission ist eine Einrichtung, die interne Streitigkeiten zwischen Parteien unabhängig regelt. Thorsten Jobs, Richter am Obersten Verwaltungsgericht Potsdam, leitet den Prozess im Parteizentrum in Berlin. Stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Werner und Präsident des saarländischen Verfassungsgerichts Roland Rixecker. Die rechtlichen Hindernisse für die Ausweisung der Partei sind so groß, dass das Instrument nicht zur Unterdrückung von Kritik missbraucht werden kann.
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