September 8, 2024

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Tschechien hebt Einreisebeschränkungen für Einreisende aus Polen, Rumänien und Monaco auf

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Bürger Polens, Rumäniens und Monacos dürfen nun in die Tschechische Republik einreisen, ohne bei ihrer Ankunft COVID-19-Tests oder Quarantäneanforderungen unterzogen zu werden, da Letztere die drei Länder auf die grüne Liste gesetzt haben, nachdem sie weniger Fälle von Coronavirus-Infektionen registriert hatten.

In einer Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums teilte das Gesundheitsministerium mit, dass die Liste der Länder nach ihrem Grad des Ansteckungsrisikos auf der Grundlage von Zahlen des Europäischen Zentrums für Prävention und Kontrolle (ECDC) aktualisiert wurde gilt ab 14. Juni.

Außerdem werden nun Kroatien, die Schweiz, Zypern, Estland und die Azoren in die mittlere Risikogruppe der Coronaviren, auch Orange Liste genannt, überführt. Dies bedeutet, dass Ankömmlinge aus einem dieser Länder bei der Ankunft ein negatives Testergebnis vorlegen müssen, wenn sie öffentliche Verkehrsmittel genutzt haben, um dorthin zu gelangen.

Auf der Grundlage der Zahlen des ECDC hat Tschechien die Länder in grüne, orange, rote und dunkelrote Listen unterteilt. SchengenVisaInfo.com berichtet.

das grüne Liste besteht aus Ländern, die für das Coronavirus sicher sind und niedrigere Infektionsraten aufweisen. Somit sind Bürger der Länder auf dieser Liste von der Verpflichtung zur Prüfung und Selbstisolation bei der Ankunft in Tschechien befreit.

Auf der Grünen Liste stehen neben Polen, Rumänien und Monaco auch Malta, Island, Vatikanstadt, Australien, Israel, Südkorea, Neuseeland, Singapur und Thailand.

Auch Japan und San Marino wurden kürzlich auf die Grüne Liste Tschechiens aufgenommen.

Staatsangehörige von Ländern, die an der orange Liste Auch bei der Einreise in die Tschechische Republik gelten flexiblere Regeln. Sie müssen nur dann ein negatives Testergebnis vorlegen, wenn sie öffentliche Verkehrsmittel genutzt haben.

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„Bei Rückkehr aus Ländern mit mittlerem Infektionsrisiko (orangefarbene Box) ist der Test vor der Rückkehr in die Tschechische Republik nur dann obligatorisch, wenn die Person für die Rückkehr öffentliche Verkehrsmittel nutzt. Darüber hinaus müssen Personen, die aus orangen, roten und dunkelroten Ländern zurückkehren, vorsichtshalber zwei Wochen lang überall außerhalb des Hauses, auch im Freien, eine Atemschutzmaske tragen. heißt es in der Erklärung des Ministeriums.

Mit Ausnahme der neu hinzugekommenen Länder umfasst die Bernsteinliste bereits Österreich, Slowakei, Deutschland, Bulgarien, Ungarn, Italien, Finnland, Norwegen, Irland, Kanarische Inseln, Liechtenstein, Luxemburg, Portugal und die Balearen.

Bezüglich der rote Liste, zu dem auch Länder gehören, die stark von COVID-19 betroffen sind, wurden in dieser Woche keine neuen Ergänzungen vorgenommen. Die Liste umfasst jedoch Andorra, Belgien, Dänemark, Frankreich, die Niederlande, Litauen, Lettland, Griechenland, Slowenien, Spanien und Schweden.

Alle Personen, die aus einem der Länder der Roten Liste nach Tschechien einreisen, müssen unmittelbar nach ihrer Ankunft auf das Coronavirus getestet werden. Darüber hinaus müssen sie nach dem fünften Tag der Selbstisolation ein zweites negatives Testergebnis vorlegen.

Angesichts der COVID-19-Situation in ganz Europa raten die tschechischen Behörden allen, ihre Reisepläne zu verschieben, sofern dies nicht erforderlich ist.

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