Verbot ist in Kraft getreten: Das müssen E-Scooter-Fahrer in München jetzt wisse
1 min readE-Scooter nicht mehr im ÖPNV in München erlaubt
In München gilt ab sofort ein Verbot, E-Scooter im öffentlichen Nahverkehr mitzunehmen. Dies wurde aufgrund eines erhöhten Sicherheitsrisikos beschlossen und betrifft die Nutzung in U-Bahnen, Trambahnen, Bussen und U-Bahnhöfen der MVG. Die Entscheidung orientiert sich an einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).
Als Begründung für das Verbot wird der niedrige Sicherheitsstandard der verbauten Lithium-Ionen-Akkus genannt, der ein Brand- und Explosionsrisiko birgt. Ausnahmen gelten jedoch für Elektrorollstühle, E-Bikes und vierrädrige Elektromobile, die die erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllen.
Diese Regelung betrifft nicht nur München, sondern auch andere deutsche Städte wie NRW und Hamburg, in denen ähnliche Verbote bereits gelten. In einigen europäischen Städten hat es bereits gefährliche Brände und Explosionen durch E-Roller gegeben, was die Diskussion um die Sicherheit dieser Fahrzeuge weiter befeuert.
Die Debatte um E-Scooter wird also hauptsächlich von Sicherheitsbedenken bestimmt, was dazu geführt hat, dass das Verbot seit dem 2. April in Kraft ist. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich die Situation rund um die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Nahverkehr weiterentwickeln wird.