Dezember 22, 2024

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Wiedereintritt von Deportierten: Es ist unwahrscheinlich, dass sich der Fall Miri verschlechtert

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E. E.s gilt als das letzte bedeutende Projekt dieser schwarz-roten Koalition im Bereich der Migrationspolitik: die sogenannten Miri-Gesetze – eine Reihe entscheidender Maßnahmen, um die Wiedereinreise deportierter Ausländer zu verhindern und den Missbrauch des Asylsystems zu verringern.

Nachdem der libanesische Clanführer Ibrahim Miri nach seiner Deportation und seinem Asylantrag nach Deutschland zurückgekehrt war, kündigte Bundesinnenminister Horst Seehofer (HSS) am 8. November im Bundestag an, dass er “nächste Woche das entsprechende Haftgesetz erhalten” werde. bei Wiedereinreise trotz Wiedereinreiseverbot “. Darüber hinaus müssen “Straftäter eines Ausländers, die eine Strafe verhängt haben, nämlich sechs Monate nach ihrer Verurteilung”, sofort ausgeschlossen werden.

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Seehofers Zeitplan erwies sich schnell als zu ehrgeizig. In der Folge stellte sein Innenministerium jedoch einen umfangreichen Katalog von Gesetzesänderungen zusammen, der weit über die Schaffung von Gründen für die Inhaftierung von Ausländern mit einem Einreiseverbot hinausging. Dies sollte Lücken im Aufenthalts- und Asylrecht schließen, die sich in der Umgebung von Causa Miri ergeben haben.

Nach langwierigen Verhandlungen mit dem von der SPD geführten Justizministerium ist von dem umfangreichen Entwurf kaum noch etwas übrig: Nur ein Absatz “überlebte” bei der Abstimmung des Ministeriums, wie aus dem WELT-Gesetz hervorgeht, das das Bundeskabinett diesen Mittwoch verabschieden wird. Das Ergebnis ist so eng, dass es selbst für eine einzelne Rechnung nicht mehr ausreicht – der Rest des Absatzes wurde dem “Gesetz zur Verschiebung der Volkszählung” hinzugefügt.

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Sobald der Entwurf vom Bundestag genehmigt wurde, wird dem Aufenthaltsgesetz ein neuer Absatz 62c hinzugefügt, der eine “zusätzliche vorbereitende Inhaftierung” ermöglicht. Damit soll ein nach Deutschland zurückkehrender Ausländer, obwohl er nicht nach Deutschland einreisen darf, inhaftiert werden, um sich “auf die drohende Abschiebung vorzubereiten”. Jedoch nur für maximal “vier Wochen” und insbesondere nur dann, wenn dies ein “erhebliches Risiko für das Leben und das Leben Dritter” oder die “innere Sicherheit” darstellt; oder wenn ein “besonders ernstes Interesse an einer Ausweisung” besteht.

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“Blockade durch das Justizministerium”

Für Matthias Middelberg (CDU), den internen politischen Sprecher der Fraktion der Fraktion im Bundestag, ist das Ergebnis unzureichend: “Es sollte nicht möglich sein, die ‘zusätzliche vorbereitende Inhaftierung’ jetzt im Raum nur gegen schwere Kriminelle anzuordnen.” er sagte WELT. Es ist logischer, eine Inhaftierung zuzulassen, sobald Rückkehrer “in der Vergangenheit zu sechs Monaten Haft oder Jugendhaft verurteilt wurden”.

Middelberg erwartet nicht, dass die Bevölkerung mit der geschwächten Verordnung zufrieden ist: “Niemand wird verstehen, dass zu Haftstrafen verurteilte Kriminelle weiterhin illegal in das Bundesgebiet einreisen und frei mit uns gehen können, einfach weil sie sich unterworfen haben.” Asylantrag. Wir müssen auch unsere Mitbürger vor diesen Verbrechern schützen. “”

Die Tatsache, dass die umfassenden Pläne des Innenministeriums jetzt auf diese Weise gekürzt wurden, ist auf die “Blockade von Middelberg durch das Justizministerium” zurückzuführen, die “leider auf die mangelnde Bereitschaft der SPD hinweist, die Migrationspolitik zu gestalten”.

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19. Juni 2020, Thüringen, Erfurt: Bundesinnenminister Horst Seehofer (l, CSU) sitzt während der Konferenz der Innenminister (IMK) im Plenum am Tisch.  In diesem Jahr leitet Thüringen die Konferenz der Innenminister (IMK).  Es geht unter anderem um die Bekämpfung des Extremismus, die Folgen der Kronpandemie und die Ausweitung des Abschiebungsverbots nach Syrien.  Foto: Martin Schutt / dpa-Zentralbild / dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Verbrechen bekämpfen

Der ursprüngliche Ministerentwurf vom Februar sah beispielsweise auch vor, dass ein Ausländer, der trotz seines Wiedereinreiseverbots nach Deutschland zurückgekehrt war und Asyl beantragt hatte, als “offensichtlich unbegründet” abgelehnt werden sollte. Darüber hinaus muss die sofortige Anwendbarkeit des Einreise- und Aufenthaltsverbots gesetzlich vorgesehen sein.

Diese Maßnahmen kommen derzeit nicht, obwohl Wiedereintritte in erheblichem Umfang stattfinden. WELT AM SONNTAG berichtete, dass zum 30. September 2019 mehr als 28.000 Asylbewerber, die seit 2012 in das Land eingereist waren und einen Antrag gestellt hatten, aber seitdem abgeschoben wurden oder das Land verlassen hatten, zurückgekehrt waren und einen Antrag gestellt hatten neuer Asylantrag.

Darüber hinaus muss nach den ursprünglichen Plänen des Innenministeriums entschieden werden, dass falsche Angaben im Asylverfahren strafbar sind. Falsche Informationen an die Einwanderungsbehörden sind bereits heute strafbar, nicht jedoch an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). In den letzten Jahrzehnten sind mehrere Versuche in diese Richtung gescheitert, auch weil die Justiz stark überlastet wäre, wenn sie sich an falschen Anschuldigungen beteiligen müsste.

Im November 2019 beschrieb Innenminister Seehofer auf einer Pressekonferenz die Manipulation von Rückkehrern, die nach dem Wiedereintritt der libanesischen Kriminellen Miri deportiert wurden, als “Lackmustest für Rechtsstaatlichkeit”. “Wenn ein Land entschieden hat, dass wir nicht möchten, dass Sie in unserem Hoheitsgebiet bleiben”, muss eine zurückgekehrte Person, die zurückgekehrt ist, das Recht haben, bis zur Rückführung inhaftiert zu werden.

“Lackmustest zur Verteidigung des Verfassungsstaates”

Innenminister Seehofer reagierte auf die illegale Wiedereinreise eines kürzlich deportierten Clanmitglieds mit Grenzkontrolle an den EU-Binnengrenzen. Hier erfahren Sie, wie erfolgreich die Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage sind.

Schwarz und Rot haben diesen Lackmustest nicht bestanden. Der Fall Miri hat jedoch auch echte Fortschritte in Richtung einer etwas besseren Einwanderungskontrolle erzielt. Denn: Nachdem Seehofer im vergangenen Herbst die Koalition mit der Forderung nach einer Ausweitung der Grenzkontrollen in allen Sektionen nicht für sich gewinnen konnte, erließ er am 6. November ein Dekret, wonach die Bundespolizei die Nachfrage nach dem Schleier verstärken sollte. Diese heute noch geltende Maßnahme hat Wirkung gezeigt: In weniger als einem Monat nach ihrem Inkrafttreten wurden nicht nur 178 Migranten mit einem Wiedereinreiseverbot an allen Grenzen und Flughäfen festgenommen, sondern 249 nationale oder internationale Haftbefehle wurden eingehalten. Festnahme.

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