Windkraft: Regierungspläne könnten aufgrund dieses Berichts scheitern
3 min readDie Windkraftpläne der Regierung könnten aufgrund dieses Berichts scheitern
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Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung die Energiewende unterstützen: Ein Privileg für Ökostrom muss den Widerstand gegen Windkraftanlagen brechen. Aber eine Expertenmeinung erschüttert jetzt den Plan.
E.Es war ein Staatsstreich der Bundesregierung: Um die Energiewende voranzutreiben, schrieb sie in einem neuen Gesetzentwurf einen angeblich klugen Satz: Die Nutzung erneuerbarer Energien sollte daher zu einer Angelegenheit der öffentlichen Sicherheit werden. Der neue Abschnitt würde es auf ganzer Linie viel einfacher machen Windkraftanlage bauen, das ist das ziel.
Der Gesetzesentwurf soll in den nächsten Wochen vom Bundestag verabschiedet werden und im nächsten Jahr in Kraft treten. Eine rechtliche Erklärung von WELT AM SONNTAG entmystifiziert das Projekt jedoch.
Der Grund dafür ist, dass der Artenschutz bisher den Bau von Windkraftanlagen an einigen Stellen gestoppt hat, da diese eine tödliche Falle für seltene Vögel darstellen. Jedes Jahr sterben Tausende und Abertausende von Vögeln an den Rotorblättern, darunter auch seltene Arten. Viele lukrative Windenergieregionen wurden daher bei der Planung der Systeme weggelassen.
Im neuen Gesetz über erneuerbare Energiequellen Die Bundesregierung hat einen Abschnitt verfasst, um dies leichter herauszufinden Artenschutz Override: “Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit”, heißt es. Im Falle eines Streits über den Bau von Windkraftanlagen wird der Hinweis auf “öffentliche Sicherheit” z. Wollte andere Interessen wecken.
Eine Bürgerinitiative und ein Naturschutzverband beauftragten die Anwaltskanzlei Caemmerer Lenz mit der Prüfung des neuen Gesetzentwurfs. Die Meinung scheint das Gesetz in seiner geplanten Form zu stoppen. Weil die Passage nach welcher erneuerbaren Energie öffentliche Sicherheit widerspricht dem europäischen Recht, schreiben die Experten.
Die sogenannte Vogelschutzrichtlinie sieht die Möglichkeit vor, geschützte Vögel in Ausnahmefällen zu töten, wenn dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit liegt. Ein einzelnes EU-Land kann den Begriff “öffentliche Sicherheit” jedoch nicht unabhängig im Sinne der Vogelschutzrichtlinie auslegen.
Das geplante Gesetz umgeht es in Europa VogelschutzDie Richtlinie besagt dies, da dies nicht im Ermessen der Mitgliedstaaten liegt.
Aus energiepolitischer Sicht erscheint es auch unwahrscheinlich, Windkraft gesetzlich als sicherheitsrelevant zu erklären, schreibt die Anwaltskanzlei.
Das Bundeswirtschaftsministerium hatte selbst Berichte erstellt und veröffentlicht, in denen zusammengefasst wurde, dass die Sicherheit der Energieversorgung weder derzeit noch in absehbarer Zukunft gefährdet ist, heißt es in dem Bericht. Auch hier besteht keine öffentliche Sicherheit.
Experten sehen das geplante Gesetz über erneuerbare Energiequellen als Strategie zur Umgehung der Rechtslage. Sie kommen zu dem Schluss: “Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zeigt, dass solche Umgehungsstrategien nicht akzeptabel sind.”
Die Bundesregierung war diese Woche jedoch noch immer von der Wirksamkeit des neuen Gesetzes überzeugt: “Ausnahmen von Zugangsverboten zum Artenschutz sind möglich, wenn dies im Einzelfall aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist”, heißt es in einer Antwort des Bundesministeriums von Finanzen an FDP-Mitglied des Bundestages Lukas Koehler ab dieser Woche, die für WELT AM SONNTAG erhältlich ist.
Im Klartext: Das neue Gesetz würde den Weg für die Windenergie ebnen.
Keine Enteignungen für den Bau neuer Einrichtungen
Köhler ist jedoch skeptisch: “Der Bau neuer Windkraftanlagen muss im Einklang mit den Interessen der Bevölkerung und dem Naturschutz erfolgen”, sagt er Klimapolitik Sprecher für seine Partei. Der Ausbau erneuerbarer Energien sollte “nicht zu allgemeinen Einschränkungen des Naturschutzes führen”.
Enteignungen für den Bau neuer Anlagen sind laut Köhler ebenfalls auszuschließen. Die Bundesregierung scheint nicht so weit zu gehen: Das Wirtschaftsministerium schreibt, dass das neue Gesetz für erneuerbare Energien “keine Rechtsgrundlage” für Enteignungen enthält.
Dieser Text stammt von WELT AM SONNTAG. Gerne liefern wir sie regelmäßig zu Ihnen nach Hause.
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